1 |     Definition Educoo

Educoo ist eine BusinessUnit der TransPerform Consulting GmbH, Seefeldstrasse 69, 8008 Zürich, Tel. +41 43 488 36 54, info@transperform.ch,. vertreten durch Gerri Hagspiel, welcome@educoo.com

2 |     Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Educoo. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Übereinkünfte und Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Einigen sich die Parteien im Angebot auf andere Bedingungen, so gehen sie den hier vorliegenden AGB nur in den betroffenen Punkten und nur für das eine Angebot vor und bedürfen der Schriftform.

3 |     Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertragsverhältnis zwischen Educoo und Kunde kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Educoo zustande. Massgeblich für Art, Inhalt und Umfang des Auftragsverhältnisses sowie die geschuldete Vergütung sind das Angebot, und/oder die Auftragsbestätigung sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Educoo.

4 |     Copyright

Sämtliche Copyrights an allen von Educoo  abgegebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen (Dokumente jeder Art, insbesondere auch in elektronischer Form) liegen ausschliesslich bei Educoo, auch wenn diese vom Kunden abgegebenes Datenmaterial beinhalten. Alle Rechte, darunter fallen auch die Weiterverwendung und Veränderung jeglicher Art, liegen ausschliesslich bei Educoo. Vervielfältigung und gewerbliche Nut­zung, Weiterverarbeitung und Weitergabe, in physischer wie auch in elektronischer Form, benötigen eine vorherige schriftliche Zustimmung durch die Geschäftsleitung von Educoo. Als unerlaubt gilt eine Weitergabe oder Verwendung auch dann, wenn sie inner­betrieblich über den vertraglich umschriebenen Verwendungszweck oder Betriebsteil hinaus erfolgt.

5 |     Zusätzliche Leistungen

Weitere Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus­gehen, werden nach effektivem Zeitaufwand und den bei diesem Projekt ver­wendeten Honoraren in Rechnung gestellt.

6 |     Verrechnungsmodalitäten

Trainings und Coachings beinhalten das Kursmaterial für die Teilnehmer im vereinbarten Umfang. Die direkten Auslagen/Spesen werden nach folgenden branchenüblichen Ansätzen wie folgt separat ver­rechnet: Flug business Class, Bahn 1. Klasse, Auto CHF 1 pro Kilometer, Taxi nach Aufwand, Übernachtung, Verpflegung nach Aufwand, Büromaterial wie Flipchartplots, Kopien, Ausdrucke, Telefonspesen etc, nach branchenüblichen Aufwandssätzen. Sekretariatsarbeiten pro Stunde mit CHF 95, grafische Aufbereitung CHF 120 pro Stunde, Fremdleistung von Dritten nach Aufwand. Weitere Aufwände wie Raummieten werden im Einzelfall mit dem Kunden getrennt vereinbart.

7 |     Rechnungsstellung

Gestellte Rechungen sind binnen 10 Tagen, jedoch spätestens vor Leistungserbringung zu bezahlen. Ohne schriftlichen Widerspruch innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gilt die jeweilige Rechnung als genehmigt.

Wird eine offene Rechnung auch nach Mahnung des Kunden nicht beglichen, ist Educoo befugt, die Leistungen auszusetzen und erst nach Ein­gang der Zahlung wieder aufzunehmen.

Bleibt die Zahlung dennoch aus, hat Educoo das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und kann vom Kunden eine Konventionalstrafe in Höhe von 30 Prozent des Angebots verlangen.

8 |     Mehrwertsteuer

Seit Einführung der Mehrwertsteuer am 1. Januar 1995 wird diese auf die Honorarrechnung aufgerechnet und bildet nicht Gegenstand der rechneri­schen Abgrenzungen, sondern ist als neutral zu betrachten.

9 |     Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist Arbon. Die Durchführung des Projektes an einem anderen Ort verursacht Reise- und möglicherweise auch Übernach­tungskosten, die beide gemäss den «Verrechnungsmodalitäten» weiterverrechnet werden.

Konzeptions- sowie Vorbereitungsarbeiten und Hilfsmittelproduktionen wer­den in Arbon/TG erbracht.

10 |   Laufzeit

Das Vertragsverhältnis beginnt mit einer Auftragsbestätigung und endet mit der Erbringung aller Leistungen.

11 |      Kündigung

Tritt der Kunde vor der vollständigen Projektdurchführung vom Vertrag zu­rück, rechnet Educoo über die bereits erbrachten Dienstleistungen ab, wobei die Rechnungsbeträge zur sofortigen Zahlung fällig werden. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, 50 Prozent der Vergütung für die vereinbarten, jedoch noch nicht abgelieferten Leistungen, sowie alle darüber hinaus bei Educoo entstandenen Kosten vollständig zu bezahlen.

12 |      Dienstleistungsvertrag

Educoo wird im Auftragsverhältnis tätig und schuldet die getreue und sorgfältige Ausführung durch den Trainer- und Beraterpool. Die Trainer/Beraterinnen werden auf­grund ihrer Fachkompetenz aus dem Pool von Educoo aus­gewählt.

13 |    Haftung

Die Haftung von Educoo beschränkt sich sachlich auf die getreue und sorgfältige Ausführung der Arbeiten. Educoo schult, instruiert ihre Mitarbeiter nach bestem Wissen und wählt sie entsprechend ihren Er­fahrungen und ihrer Eignung für die Projekte aus. Summenmässig ist die Haftung von Educoo in jedem Fall, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den Betrag der vereinbarten Auftragsvergütung beschränkt.

14 |      Geheimhaltung / Vertraulichkeit

Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt. Educoo ist zur Geheimhaltung der während der Durchführung des Auftrages bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet und bewahrt über Inhalt und Durchführung der Zusammenarbeit Vertraulichkeit und über ihm bekannt gewordene Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen. Allfällig zu erstellendes Foto- und Filmmaterial wird ausschliesslich im Rahmen der internen Schulungsvorbereitung für den Kunden und die Instruktion der Trainer der Educoo verwertet. Jede Drittverwendung ist ausgeschlossen. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

15 |      Terminverschiebung

Terminverschiebungen durch den Kunden sind bis vier Wochen vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge möglich. Bei Terminverschie­bungen bis zwei Wochen vorher stellt Educoo 60 Prozent, danach 100 Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung.

16 |      Abwerbung

Der Auftraggeber verpflichtet sich explizit, während der Laufzeit der Projekte sowie für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des letzten Projektes, keinem Mitarbeitenden oder Trainer von Educoo ein Arbeitsangebot zu unterbreiten, zu vermitteln oder in irgendeiner Weise intern oder extern zu verpflichten. Ansonsten kommt eine marktübliche Vermittlungsprovision zur Anwendung, welche von Educoo in Rechnung gestellt wird. Eine Verrechnung dieser Forderung ist ausgeschlossen.

17 |   Änderung der AGB

Educoo kann die AGB jederzeit ändern. Allfällige Änderungen teilt Educoo dem Kunden schriftlich oder elektronisch mit. Die neuen AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht.

18 |   Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige und wirksame, welche geeignet ist, den ursprünglich beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken.

19 |   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

Stand: März 2018